Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der Fa. Oldenburg.net - Ingo Günther

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die Firma oldenburg.net-Ingo Günther, Neisser Str. 7,26127 Oldenburg (im folgenden oldenburg.net), erbringt ihre Dienste ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit Unterzeichnung eines Auf- bzw. Vertrages zwischen Kunden bzw. Reseller und oldenburg.net gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch oldenburg.net schriftlich bestätigt wurden.

(3) Nebenabreden oder Zusicherungen durch Mitarbeiter oder Beauftragte der oldenburg.net, die über den Inhalt des jeweiligen Auf- bzw. Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind schriftlich mit oldenburg.net zu vereinbaren.

(4) oldenburg.net ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller Anlagen mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Widerspricht der Kunde bzw. Reseller den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Änderungsmitteilung, spätestens jedoch bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Bedingungen in Kraft treten sollen, so werden diese entsprechend der Ankündigungen wirksam. Widerspricht der Kunde bzw. Reseller fristgemäß, so ist oldenburg.net berechtigt, den Auf- bzw. Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Bedingungen in Kraft treten sollen.

§ 2 Zustandekommen des Auf- bzw. Vertrages

(1) Der Auf- bzw. Vertrag über die Nutzung von oldenburg.net-Diensten kommt mit der Zeichnung eines Kundenantrages bzw. der Gegenzeichnung eines Resellervertrages durch den Kunden bzw. durch oldenburg.net zustande.

(2) oldenburg.net kann den Vertragsabschluß von der Vorlage einer schriftlichen Vollmacht, einer Vorauszahlung oder einer Bankbürgschaft abhängig machen.

(3) Soweit oldenburg.net sich zur Erbringung der angebotenen Dienste Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden bzw. Resellers. Ferner besteht zwischen den Kunden bzw. Resellern von oldenburg.net kein allein durch die gemeinsame Nutzung der Dienste begründetes Vertragsverhältnis.

§ 3 Kündigung

(1) Bei Verträgen ohne Mindestmietzeiten gilt für den Kunden bzw. Reseller und oldenburg.net eine Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Ende des Monats. Wird keine Kündigung ausgesprochen, so verlängert sich der Vertrag automatisch um einen Monat.

(2) Bei Verträgen mit Mindestmietzeiten ist das Vertragsverhältnis frühestens zum Ablauf der Mindestmietzeit kündbar. Das Vertragsverhältnis verlängert sich um die vereinbarte Zahlungsfrist, wenn nicht 14 Tage vor Ende der Laufzeit gekündigt wird.

(3) Die Kündigung muß schriftlich per Einschreiben eingehen.

§ 4 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vereinbarten Leistungen ergibt sich aus dem Auf- bzw. Vertrag, einschließlich der Anlagen, des Kunden bzw. Resellers mit oldenburg.net.

(2) oldenburg.net behält sich das Recht vor, die Leistungen zu erweitern, zu ändern und Verbesserungen vorzunehmen.

(3) Soweit oldenburg.net unentgeltliche Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit - mit Vorankündigung - eingestellt, bzw. entgeltpflichtig weiter angeboten werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

(1) Der Kunde bzw. Reseller ist verpflichtet, die oldenburg.net-Dienste sachgerecht zu nutzen. Er ist insbesondere verpflichtet,

(a) die vereinbarten Entgelte entsprechend der jeweils gültigen allgemeinen Tarifliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden jeweils geltenden Umsatzsteuer, fristgerecht zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Kunde bzw. Reseller der oldenburg.net die angefallenen Kosten zu erstatten;

(b) die Zugriffsmöglichkeit auf die oldenburg.net-Dienste nicht mißbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;

(c) die oldenburg.net-Dienste nicht zur Verbreitung pornographischer, radikal-politischer, radikal-religiöser oder strafrechtlich relevanter Inhalte zu nutzen;

(d) für die Erteilung behördlicher Erlaubnisse Sorge zu tragen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Teilnahme an oldenburg.net-Dienstleistungen erforderlich sein sollten;

(e) anerkannten Grundsätzen der Datensicherung Rechnung zu tragen, insbesondere Paßworte geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, daß nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben;

(f) oldenburg.net erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldung) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen;

(g) oldenburg.net den entstandenen sachlichen und personellen Aufwand und die entstandenen Auslagen bei vertraglicher Zuwiderhandlung zu erstatten;

(h) oldenburg.net innerhalb eines Monats jede durch Erbfall oder sonstige Gesamtrechtsnachfolge bewirkte Änderung in der Person des Kunden, bei nichtrechtsfähigen Handelsgesellschaften, Erbengemeinschaften, nichtrechtsfähigen Vereinen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts oder Kundengemeinschaften das Hinzutreten oder Ausscheiden von Personen, und jede Änderung des Namens des Kunden oder der Bezeichnung, unter der er in den Betriebsunterlagen von oldenburg.net geführt wird, anzuzeigen.

(2) Der Kunde trägt die presserechtliche und urheberrechtliche Verantwortung für alle Inhalte, die er über die oldenburg.net-Dienste zugänglich macht.

(3) Verstößt der Kunde bzw. Reseller gegen die in § 5 Abs. 1 Pkt. (a) und (b) genannten Pflichten, ist oldenburg.net sofort und in den übrigen Fällen nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

(4) Die Vertragspartner sind verpflichtet, sich an die allgemein üblichen Verhaltensregeln des Internets, die sogenannte Netiquette, zu halten.

§ 6 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder mittelbare Nutzung der oldenburg.net-Dienste durch Dritte ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung gestattet.

(2) Wird die Nutzung durch Dritte gestattet, hat der Kunde bzw. Reseller diese ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen.

Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch.

(3) Der Kunde bzw. Reseller hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch befugte oder unbefugte Nutzung der oldenburg.net-Dienste durch Dritte entstanden sind.

§ 7 Zahlungsbedingungen

(1) Die vom Kunden bzw. Reseller zu entrichtenden Entgelte sind im voraus zu zahlen und werden mit Zugang der Rechnung fällig.

(2) Alle Kommunikationskosten für Wartungsnutzung der oldenburg.net-Dienste gehen zu Lasten des Kunden bzw. Resellers. Kommunikationskosten sind alle diejenigen Entgelte, die ein Dritter für die Kommunikationsverbindung zwischen dem Kunden bzw. Reseller und der oldenburg.net-Infrastruktur in Rechnung stellt.

(3) Sofern der Kunde bzw. Reseller nicht am Lastschriftverfahren teilnimmt, muß der Rechnungsbetrag spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung auf dem in der Rechnung angegebenen Konto gutgeschrieben sein. Bei Verzögerung ist die oldenburg.net berechtigt, eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

(4) Behauptet der Kunde bzw. Reseller, daß ihm berechnete Gebühren nicht von ihm oder Dritten verursacht worden sind, für die er einzustehen hat, so hat er dies nachzuweisen.

§ 8 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerungen, Rückvergütung

(1) Gegen Ansprüche der oldenburg.net kann der Kunde bzw. Reseller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden bzw. Reseller steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweils abgeschlossenen Vertrag zu.

(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der oldenburg.net die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste der deutschen Bundespost, Telekom usw., auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern der oldenburg.net oder deren Unterlieferanten, Unterauftragnehmern bzw. bei den von der oldenburg.net autorisierten Betreibern von Subknotenrechnern eintreten - hat oldenburg.net auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen oldenburg.net, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

(3) Bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches von der oldenburg.net liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Im übrigen werden Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn oldenburg.net oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder mindestens grob fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.

§ 9 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug des Kunden bzw. Resellers ist oldenburg.net berechtigt, die bereitgestellten Dienste einzustellen. Der Kunde bzw. Reseller bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten Entgelte zu zahlen.

(2) Bei Zahlungsverzug ist oldenburg.net außerdem berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe von 3 % über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Weist oldenburg.net eine höhere Zinslast nach, so ist diese zu erstatten.

(3) Kommt der Kunde bzw. Reseller für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Bezahlung der Entgelte bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Entgelte oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung der Entgelte in Verzug, so kann oldenburg.net das Vertragsverhältnis ohne eine Frist kündigen.

(4) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt oldenburg.net vorbehalten.

§ 10 Kundendienst

(1) oldenburg.net wird Störungen ihrer technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten innerhalb der Bürozeiten beseitigen.

(2) Zu diesem Zweck unterhält oldenburg.net eine Hotline, die in der Regel zu den Bürozeiten telefonisch oder per E-Mail erreicht werden kann.

§ 11 Geheimhaltung, Datenschutz

(1) Falls ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, gelten die oldenburg.net unterbreiteten Informationen als vertraulich.

(2) Der Auf- bzw. Vertragspartner wird hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 der Teledienst-Datenschutzverordnung davon unterrichtet, daß oldenburg.net seine Anschrift in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Auf- bzw. Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(3) Soweit sich oldenburg.net Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist oldenburg.net berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist.

(4) oldenburg.net steht dafür ein, daß alle Personen, die von oldenburg.net mit der Abwicklung des Auf- bzw. Vertrages betraut werden, die einschlägigen datanschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.

(5) Der Auftraggeber bzw. Vertragspartner der oldenburg.net ist nicht berechtigt, sich oder Dritten mittels der oldenburg.net-Dienste nicht für ihn oder den Dritten bestimmte Daten und Informationen zu beschaffen.

(6) Soweit es in den international anerkannten technischen Normen vorgesehen ist, und der Kunde bzw. Reseller nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht.

§ 12 Haftung und Haftungsbeschränkung

(1) Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Auf- bzw. Vertragsschluß und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber oldenburg.net wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

(2) oldenburg.net haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, daß infolge höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen die Leistung der oldenburg.net unterbleiben. Die oldenburg.net haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, daß diese bei dem Kunden bzw. Reseller oder Dritten entstehen.

(3) oldenburg.net haftet nicht für die über ihre Dienste verfügbaren Informationen , weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind oder der verantwortliche Urheber rechtswidrig handelt, indem er die Informationen bereitstellt.

(4) Sofern nicht andere Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist sie bei Schäden, die

(a) durch die Inanspruchnahme von oldenburg.net-Diensten,

(b) durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch oldenburg.net,

(c) die Verwendung übermittelter Programme und Daten von oldenburg.net,

(d) durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Daten seitens der oldenburg.net,

(e) oder deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch oldenburg.net nicht erfolgt ist, der Höhe nach auf 5.000 DM beschränkt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen.

(6) Der Kunde bzw. Reseller haftet für alle Folgen und Nachteile, die oldenburg.net oder Dritten durch die mißbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der oldenbrg.net-Dienste oder dadurch entstehen, daß der Kunde bzw. Reseller seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

§ 13 Zusätzliche Bestimmungen

(1) Sonstige Aufträge im Zusammenhang mit oder ohne oldenburg.net-Dienstleistungen unterliegen nicht diesen Geschäftsbedingungen.

(2) Unter sonstige Aufträge fallen

(a) Hardware-Lieferungen

(b) Software-Lieferungen

(c) Dienstleistungen, mit Ausnahme des in § 4 beschriebenen Leistungsumfanges.

§ 14 Schlußbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist Oldenburg (Oldb), Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund von Auf- bzw. Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, einschließlich Scheck- und Wechselklage sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten über das Zustandekommen, die Abwicklung oder die Beendigung des Auf- bzw. Vertrages ist der Sitz der oldenburg.net.

(2) Auf Auf- bzw. Verträge, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

(3) Der Kunde bzw. Reseller ist verpflichtet, sich im Geschäftsverkehr in allen Angelegenheiten an folgende Stellen zu wenden:

oldenburg.net
Ingo Günther
Neisser Str.7
26127 Oldenburg
eMail: guenther@oldenburg.net
Telefon: 04 41 - 6 43 29
Fax: 04 41 - 6 43 39

(4) An die Verpflichtungen aus Auf- bzw. Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger von oldenburg.net gebunden.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt diese die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarungen entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamtkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.

Stand: Dezember 1998
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